Du ziehst ins Ausland? Melde dich vorher bei deiner Gemeinde ab, beende deine Zuschüsse und schließ dein niederländisches Steuerjahr sauber ab. Für das Jahr deines Wegzugs reichst du das M-Formular ein – dieselbe besondere Erklärung wie im Jahr deiner Ankunft.
- Melde dich bei deiner Gemeinde ab, frühestens 5 Tage vor deiner Abreise
- Beende deine Zuschüsse und prüf deinen vorläufigen Bescheid
- Behalte deine DigiD – du brauchst sie auch nach dem Wegzug noch
- Bewahre Gehaltsabrechnungen, die letzte Jahresbescheinigung und einen Nachweis deines Abreisedatums auf
Fragen
Muss ich beim Wegzug eine Erklärung abgeben?
Ja. Für das Jahr deines Wegzugs reichst du das M-Formular ein, für den Teil des Jahres, in dem du in den Niederlanden gewohnt hast.
Was ist mit meinen Zuschüssen?
Beende sie vor deiner Abreise. Zuschüsse enden meist, sobald du nicht mehr in den Niederlanden gemeldet bist, und zu viel gezahlte Beträge musst du zurückzahlen.
Ich hatte die 30%-Regelung. Was ändert sich?
Die Regelung endet mit deinem niederländischen Arbeitsverhältnis. Bitte deinen Arbeitgeber um deine letzte Jahresbescheinigung – du brauchst sie für das M-Formular.
Könnt ihr mir auch helfen, wenn ich im Ausland lebe?
Ja. Wir arbeiten online und reichen mit einer Vollmacht ein, du musst also nicht extra zurückkommen.
Allgemeine Informationen zum niederländischen Steuerrecht für 2026, keine persönliche Steuerberatung. Regeln und Beträge ändern sich jedes Jahr – wir prüfen deine persönliche Situation, bevor wir etwas einreichen. 123 Tax gehört nicht zur niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst).
